Teilnahmebedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Laufveranstaltungen

§ 1  Allgemeines

1.      Mit der Meldung und Teilnahme an der Laufveranstaltung erkenne ich/ erkennen wir - als Teilnehmer - die Sportordnung des DLV sowie die Organisationsform des Veranstalters an. Der Begriff „Teilnehmer“ umfasst alle Geschlechtsidentitäten.

2.      Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag).

3.      Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

4.      Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

§ 2  Startberechtigung, Gesundheit, Sicherheitsmaßnahmen

1.      Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat und keinem Startverbot unterliegt. Der Teilnehmer muss höchstpersönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen.

2.      Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar.

3.      Der Teilnehmer erklärt, dass er gesund ist und einen ausreichenden Trainingsstand habe. Ferner wird bestätigt, dass durch keinen Arzt oder vergleichbar von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.

4.      Die Angehörigen, der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen, zum Schutz des Teilnehmers diesem die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.

5.      Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt.

6.      Ausgeschlossen ist die Nutzung der Veranstaltung für Werbung für politische Zwecke jeder Art, für religiöse Auffassungen und weltanschauliche Überzeugungen.

7.      Nicht erlaubt ist die Teilnahme mit Inlineskates, Kinderwagen- und sogenannten Babyjoggern, Nordic- Walking-Stöcken, Fahrrädern (auch keine Begleitfahrräder) oder Ähnliches, durch die anderen Teilnehmer gefährdet werden könnten.

8.      Das Mitführen von Tieren jeglicher Art ist nicht gestattet - Ausnahme: Assistenzhunde.

§ 3  Anmeldung und Mindesteilnehmerzahl

1.      Die Anmeldung muss schriftlich per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular” im Internet erfolgen. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per „electronic mail” werden nicht angenommen.

2.      Es wird ausdrücklich die Richtigkeit aller angegebenen Daten im Anmeldeformular bestätigt und versichert.

3.      Die Anmeldung ist erst gültig, wenn das Startgeld eingetroffen ist. Streichung und Zusätze auf dem Anmeldungsformular sind gegenstandslos.

4.      Dem Teilnehmer ist bekannt, dass eine Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Veranstaltung erreicht werden muss.

§ 4  Disqualifikation, Ausschluss von der Veranstaltung und Startverbote

1.      Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben, durch falsche Angaben erschlichen oder verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen und es können ggf. Startverbote für die Zukunft ausgesprochen werden; in jedem Falle wird dieser Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).

2.      Eine Disqualifikation oder ein Startverbot kann auch bei grob unsportlichem Verhalten oder bei wiederholt oder wesentlich unplausiblen Durchgangszeiten oder Zahlungsrückständen erfolgen.

§ 5  Haftungsausschluss, Verantwortlichkeiten, medizinische Versorgung

1.      Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Haftungsansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen; dieser Haftungsausschluss gilt auch für Begleitpersonen.

2.      Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögenschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Die Haftungsbeschränkungen beziehen sich auf unmittelbare Schäden wie auch Folgeschäden.

3.      Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für Teilnehmern mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird veranstalterseits keine Sonderbetreuung angeboten. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu prüfen.

4.      Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers durch vom Veranstalter beauftragte Dritte; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

5.      Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu dem Veranstalter vom Teilnehmer selbst zu tragen. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

§ 6  Rückzahlung des Startgeldes, Schadenersatz

1.      Eine Rückerstattung des Startgeldes bei Nichtteilnahme aus Gründen, die aus der Sphäre des Teilnehmers stammen, erfolgt nicht.

2.      Wird die Veranstaltung wegen Nichterreichung der Mindesteilnehmerzahlt abgesagt, so wird das Startgeld erstattet; darüber hinaus bestehen keine Schadenersatzansprüche.

3.      Sofern dem Teilnehmer ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, findet nur eine teilweise Erstattung statt. Die Rückerstattung des Stargeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht.

4.      Die Erstattung errechnet sich daraus, dass für jeden vollen Monat, seit Eröffnung des Anmeldeportals, bis zur Absage, die Erstattung um 3,5 % der Teilnahmegebühr reduziert wird.

5.      Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung – z.B. Epidemie - oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Erstattungs- und/oder Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

§ 7  Absage, Verlegung, Streckenänderung

1.      Bei Nichterreichung der Mindesteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung bis spätestens einen Monat vor der Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle wird das Startgeld zurückgezahlt.

2.      Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach den Bedingungen am Veranstaltungstag unsicher sind, z.B. aufziehendes Gewitter.

3.      Der Teilnehmer stimmt zu, kurzfristige Streckenänderungen zu akzeptieren. Dieser Fall kann eintreten, wenn beispielsweise eine behördliche Anordnung zu einer Streckenänderung vorliegt. 

§ 8 Datenschutz

1.       Es wird im Übrigen auch auf die Datenschutzregelung auf der Internetseite https://www.zippels.de/datenschutz/ verwiesen.

Stand: 12.06.2020

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